Die Einbeziehung ausländischer Beteiligter in US-amerikanische «class actions»
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Die US-amerikanische class action ist ein Rechtsinstitut, das bisher im deutschen Rechtssystem ohne Äquivalent ist. Aufgrund immer enger werdender wirtschaftlicher Verflechtungen und einem extensiv ausgelegten US-amerikanischen Zuständigkeitsrechts ist es dennoch inzwischen auch außerhalb der USA von erheblicher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund nimmt die Arbeit eine umfassende Analyse der bestehenden Prozessrisiken für ausländische Unternehmen vor und zeigt mögliche Vermeidungs- und Verteidigungsstrategien für sie auf. Aus Anlass wichtiger im Zeitraum der Fertigstellung in Kraft getretener Reformen, insbesondere dem Class Action Fairness Act 2005, liegt ein Schwerpunkt der Untersuchung auf den sich daraus ergebenden materiellrechtlichen Änderungen. Die Arbeit verdeutlicht, dass die class action trotz dieser Reformen auch in Zukunft für ausländische Rechtssubjekte ein erhebliches wirtschaftliches und aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung kaum kalkulierbares Risiko darstellen wird.
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