Die Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen beim Kauf im englischen und deutschen Recht
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Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen beim Kauf im englischen und deutschen Recht erfolgt. Diese insbesondere für den grenzüberschreitenden Warenverkehr wichtige Problematik wird international unterschiedlich geregelt. Dabei kann im wesentlichen zwischen zwei Prinzipien unterschieden werden: In den meisten Ländern (etwa in Großbritannien und Frankreich) gilt das sogenannte Konsensual- oder Vertragsprinzip, wonach für die Übertragung des Eigentums allein der schuldrechtliche Kaufvertrag maßgeblich ist. Demgegenüber verlangt die deutsche Rechtsordnung neben dem Kaufvertrag noch eine dingliche Einigung über den Eigentumswechsel, die vom schuldrechtlichen Vertrag unabhängig ist. Das in Deutschland geltende Traditionsprinzip in Kombination mit dem Abstraktionsprinzip stellt international eine Ausnahme dar. Vor diesem Hintergrund vergleicht der Autor die deutsche und englische Regelung und arbeitet Annäherungspunkte der beiden Regelungen für einen Brückenschlag zwischen beiden Rechtsordnungen heraus.
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