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Die Ehegesetzgebung des Augustus

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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, Universität Kassel (FB 05 Geschichte), Veranstaltung: Senatorische Familien in der frühen Prinzipatszeit, Sprache: Deutsch, Abstract: "I for my part praise you the more, and am heartily grateful to you because you have shown yourselves obedient and are helping to replenish the fatherland. For it is by lives so conducted that the Romans of later days will become a mighty multitude. We were at first a mere handful, you know, but when we had recourse to marriage and begot us children, we came to surpass all mankind not only in the manliness of our citizens but in the size of our population as well." Mit diesen Worten lässt Cassius Dio Augustus in einer Rede 9 n. Chr. vor einer Gruppe von , equites' den anwesenden Ehemännern und Vätern sein Lob aussprechen. Gleichzeitig wird hier 27 Jahre nach Erlass der ersten Ehegesetze die Kritik an den immer noch zahlreichen Unverheirateten laut. Diese Gesetze waren 18 v. Chr. die lex Iulia de maritandis ordinibus (julisches Gesetz über die Eheordnung) und die lex Iulia de adulteriis coercendis (julisches Gesetz zur Eindämmung des Ehebruchs). Komplettiert wurde die augusteische Ehe- und Moralgesetzgebung 9 n. Chr. durch die lex Papia Poppaea, die ihren Namen von den beiden einbringenden Konsuln M. Papius Mutilus und Q. Poppaeus Secundus hat und die die lex Iulia de maritandis ordinibus modifizierte und ergänzte. Die Zeitspanne von fast 30 Jahren zwischen den Gesetzen weist auf die Bedeutung hin, die Augustus ihnen beimaß, wenn er die Thematik so lange nach den ersten Gesetzen wieder aufgriff. Tatsächlich wird der Ehe- und Moralgesetzgebung auch in der Forschung eine große Bedeutung beigemessen. So wird sie z.T. als "one of the most significant aspects of [Augustus'] principate" angesehen und es wird u.a. konstatiert, dass "kaum ein antikes Gesetzgebungswerk in unserer Überlieferung ein so starkes Echo gefunden [hat], wie gerade die Ehegesetze des Augustus." Der hohe Stellenwert der , leges' zeigt sich auch in ihrer Behandlung und Bewertung in biographischen Werken zu Augustus. Sie werden dort im Vergleich recht umfangreich behandelt und als bedeutend für die augusteische Zeit gewertet. Insbesondere sei hier auf die Arbeiten von Jochen Bleicken und Dietmar Kienast hingewiesen.
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