Die EG und ihre Mitgliedstaaten als völkerrechtliche Einheit bei umweltvölkerrechtlichen Übereinkommen
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Aus der Außenperspektive betrachtet, gilt die EU als bedeutender "global player". Dabei ist der Auftritt der EU bei genauer Betrachtung regelmäßig ein gemeinsames Auftreten von EG und Mitgliedstaaten. Dies manifestiert sich in rechtlicher Hinsicht in Gestalt der gemischten Abkommen. Die internationale Gemeinschaft hat die gemischten Abkommen akzeptiert. EU-intern werden sie demgegenüber bis heute skeptisch betrachtet.
Dies nimmt die Arbeit zum Anlass, um die europarechtlichen und völkerrechtlichen Voraussetzungen, Formen und Verfahren, aber auch die rechtlichen Folgen des gemeinsamen Auftretens von EG und Mitgliedstaaten exemplarisch anhand der regelmäßig gemischt abgeschlossenen, umweltvölkerrechtlichen Übereinkommen zu untersuchen.
Ergebnis der Untersuchung ist, dass EG und Mitgliedstaaten eine "völkerrechtliche Einheit" bilden, die gemeinsam die Trägerschaft, Ausübung und Erfüllung völkerrechtlicher Rechte und Pflichten übernommen hat, welche sonst in ihrer Gesamtheit nur von einem Völkerrechtssubjekt übernommen werden. Mit der völkerrechtlichen Einheit wird so eine neue völkerrechtliche Kategorie eingeführt, die der internen Struktur des europäischen Verfassungsverbundes entspricht.
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