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Die drei Grundfragen der Organisation des Strafgerichts

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Der 1841 in Frankfurt am Main geborene Karl Binding studierte, geprägt von der Tradition einer Juristenfamilie, Rechtswissenschaften und Geschichte in Göttingen und habilitierte sich 1864 in Heidelberg. Daraufhin wirkte er als Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Staatsrecht an den Universitäten von Basel, Freiburg im Breisgau, Straßburg und zuletzt (1873 bis 1913) in Leipzig, wo er für kurze Zeit auch das Amt des Universitätsrektors belegte. Der Ehrenbürger der Stadt Leipzig sah in der Bestrafung eines Übeltäters durch den Staat eine "Unterwerfung des Verbrechers" und jegliches Verbrechen als ein Vergehen gegen eine allgemeingültige Norm. Grund zu zahlreichen Diskussionen gab aber vor allem seine zusammen mit Alfred Hoche verfasste Theorie der "Vernichtung unwerten Lebens", die sich auf unheilbar Kranke und geistig retardierte Personen bezog, und später im Kontext der nationalsozialistischen Ideologie Beachtung fand. Karl Lorenz Binding starb im Alter von 79 Jahren in Freiburg im Breisgau.
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