Die Dogmatik des § 22 Nr. 3 EStG einschließlich der Querbezüge zur Schenkungsteuer
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Die Dissertation setzt sich mit der dogmatischen Einordnung der sonstigen Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG und der zu dieser Norm ergangenen BFH-Rechtsprechung der letzten 10 Jahre auseinander. Das weite Verständnis des Leistungsbegriffs durch den BFH und ein wirtschaftlicher Entgeltbegriff im Bereich des § 22 Nr. 3 EStG haben zu einer wenig stringenten Einzelfalljudikatur geführt, die kritisch gewürdigt wird. Insbesondere in Fällen nachträglicher Zahlungen, die sich zivilrechtlich als renumeratorische Schenkungen einordnen lassen, nimmt der BFH eine entgeltliche Leistungserbringung an und unterwirft die Zahlungen der Einkommensteuer, ohne eine Abstimmung mit dem Schenkungsteuerrecht vorzunehmen. Die besprochenen Urteile zu § 22 Nr. 3 EStG reihen sich in andere, in der Arbeit diskutierte BFH-Entscheidungen zu Fallgestaltungen ein, die sowohl die Ebene der Ertrag- als auch der Erbschaft- und Schenkungsteuer betreffen und in denen von der Rechtsprechung teilweise eine echte Doppelbesteuerung befürwortet wird. Im Ergebnis geht die Verfasserin vom Prinzip der Alternativität für das Verhältnis der Steuerarten untereinander aus und kommt aufgrund einer reinen Ergänzungsfunktion der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu einem grund-sätzlichen Vorrang der Einkommensteuer. Für die Fallgruppen im Bereich des § 22 Nr. 3 EStG erfolgt eine Abgrenzung vordergründig auf der subjektiven Tatbestandsebene.
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