Die direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers
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Bei der Abwicklung eines D&O-Versicherungsfalls, , der aufgrund einer Innenhaftung ausgelöst wurde, führt die zwischen VR, VN und vP bestehende Dreieckskonstellation zu Interessenkollisionen. Bisher sind weder aus der Wissenschaft noch aus der Praxis zufriedenstellende Vertragsgestaltungen bekannt, die eine direkte Inanspruchnahme interessengerecht regeln. Die Arbeit zielt daher darauf ab, zu untersuchen, ob und wie eine interessengerechte Abwicklung des D&O-Versicherungsfalls, durch eine direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers, erreicht werden kann.
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