Die Differenzierung von Rechtspflichten in den Beziehungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
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Seit dem Prozeß der Dekolonisierung werden die Industrienationen verstärkt mit der Forderung der Entwicklungsländer konfrontiert, den in tatsächlicher Hinsicht bestehenden Entwicklungsunterschieden durch eine rechtliche Privilegierung von Entwicklungsländern Rechnung zu tragen. Dem überkommenen völkerrechtlichen Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten setzen die Entwicklungsländer ihre Forderung nach materieller Gerechtigkeit entgegen. Gegenstand der Untersuchung ist deshalb die Frage, inwiefern und in welcher Form der unterschiedliche Entwicklungsstand von Industrie- und Entwicklungsländern in den Bereichen des internationalen Wirtschafts-, Arbeits- und Umweltrechts zu einer Differenzierung von Rechtspflichten geführt hat. Untersucht werden dabei völkerrechtliche Verträge und das Gewohnheitsrecht.
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