Die "dienende" Rundfunkfreiheit im Zeitalter der sozialen Vernetzung
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Die Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt, ungeachtet aller technologischen Fortschritte, wie ein Fels in der Brandung. Sie weicht von der klassischen Grundrechtsdogmatik erheblich ab. Christopher Davis zeigt, dass Rundfunk heute durch die sozialen Medien eine Tätigkeit für Jedermann geworden ist und rekonstruiert die "dienende" Rundfunkfreiheit in der klassischen Grundrechtsdogmatik. Die bislang als Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit verstandene Rundfunkordnung wird dabei als die Erfüllung einer aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG entspringenden Schutzpflicht verstanden. Es wird deutlich, dass die bestehende Rundfunkordnung sich in ein solches Grundrechtsverständnis fügen, gleichzeitig aber dem Gesetzgeber einen erweiterten Regulierungsspielraum zur Bewältigung aktueller Anforderungen der Medienregulierung gewährt würde. Schließlich wäre auch ein reibungsloseres Einfügen in die europäische Rechtsordnung die Folge eines solchen Umdenkens.
Die Arbeit wurde mit dem Fakultätspreis 2018 der juristischen Fakultät der LMU ausgezeichnet.
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