Die deutschen Landtage im Entscheidungsprozeß der Europäischen Union
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Die vorliegende Studie untersucht die institutionelle Reformfähigkeit der Landesparlamente sowohl in Bezug auf die Herstellung parlamentsinterner »Europafähigkeit«, als auch hinsichtlich ihres Anspruches auf Teilhabe am europapolitischen Willensbildungsprozeß der Länder. Im Zentrum stehen institutionelle Informations- und Beteiligungsrechte der Landtage an der europapolitischen Willensbildung, Anpassungsprozesse im Ausschussgefüge und den Willensbildungsmechanismen der Parlamente sowie Vertretungsrechte der Landtage im Ausschuss der Regionen der EU. Neben der Aufarbeitung der bisherigen Reformanstrengungen zeigt die wissenschaftliche Analyse das Handlungspotential für den Landesparlamentarismus innerhalb der komplexen Machtbalance zwischen Legislative und Exekutive auf. Mit ihren praxisbezogenen Reformvorschlägen richtet sie sich an die politischen Handelnden in Parlament und Verwaltung sowie an die wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit.
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