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Die Denkform der Alternative in der Jurisprudenz

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§ 1. Die Absicht der Untersuchung Es ist die Absicht dieser Untersuchung, eine Denkform zu erforschen, die dem Juristen zweifellos geHiufig ist, wenn auch so sehr gelaufig, daB er zwar fortwahrend in ihr denkt, kaum jedoch auch einmal iiber sie. Der Jurist denkt unablassig in Alternativen. Er nimmt das Geschehen, um es allerdings ein wenig zugespitzt zu sagen, nicht so hin, wie es ist. Dem, was geschieht, stellt er vielmehr das gegeniiber, was geschehen konnte. Wer etwa ein Verhalten eine "Unterlassung" nennt, der sieht dieses Verhalten nicht fUr sich allein. Er sieht es vielmehr vor dem Hintergrund eines anderen Verhaltens, das zwar nicht geschieht, jedoch. geschehen konnte. Und es ist dieses alternative Verhalten, hinsichtlich dessen das ur­ spriingliche als eine Unterlassung erscheint. Ganz ahnlich ist es mit dem Schaden bestellt. Gewill, es hangt jeder Schaden mit einem konkreten Ereignis zusammen. Was sich konkret er­ eignet hat, wird nun aber mit einer Alternative verglichen, und der Schaden ist nichts anderes als das Ergebnis dieses Vergleichs im Hinblick auf be­ stimmte Giiter. Auch dem Gebot, der Erlaubnis und dem Verbot, vor aHem aber der Kausalitat im juristischen Sinne: all' diesen rechtstheoretisch schlechthin fundamentalen Begriffen wird man nur durch ein Denken in Alternativen gerecht. So trifft man also wieder und wieder und stets an wichtiger Stelle ein Denken in Alternativen an. Es ist bereits die Haufigkeit dieser Erscheinung, die es rechtfertigt, sie einmal genau zu untersuchen. Es kommt das Folgende hinzu.
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71,00 CHF