Die Delegation in der zahnärztlichen Behandlung
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Ein Zahnarzt hat seine Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Das bedeutet aber nicht, dass er jeden Handgriff selbst tun muss: Etliche Arbeiten lassen sich delegieren - ein selbstverständlicher Teil der Praxisorganisation.
Dabei ist allerdings einiges an gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Wer darf welche Tätigkeiten übernehmen? Wofür sind eine Zahnärztliche Fachangestellte, eine Dentalhygienikerin, ein Assistent qualifiziert? Wie sind Arbeitsanweisungen zu erteilen und die Ausführung zu überwachen? Welche Regeln gelten bei Überweisungen an Spezialisten? Wichtige Fragen, die bei Verstößen schwere Konsequenzen nach sich ziehen können.
Der vorliegende Band gibt dem Praktiker den roten Faden durch die entsprechenden Bestimmungen und Normen an die Hand. Die eingehende Darstellung von Gesetzesgrundlagen und Rechtsprechung wird durch anschauliche Beispiele ergänzt.
Durch Ausfüllen des zugehörigen Fragebogens unter http://zahnmedizin.spitta.de/fortbildung sind 3 Fortbildungspunkte nach den Richtlinien der BZÄK und der DGZMK erhältlich.
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