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Die Class Action im amerikanischen Recht und deutscher Ordre Public

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Gruppenklagen in den USA, sogenannte class actions, ermöglichen Repräsentanten einer «class» von in gleicher Weise durch rechtswidriges Handeln des Beklagten betroffenen Personen, ohne deren Zustimmung Klage für sie zu erheben - in die Schlagzeilen sind auf diese Weise jüngst Schweizer Großbanken geraten. Ein amerikanischer Anwalt verlangt von ihnen derzeit im Namen jüdischer Holocaust-Opfer im Wege einer class action 20 Milliarden Dollar Schadensersatz. Im Frühjahr 1997 reichten ebenfalls Holocaust-Opfer in New York eine class action für möglicherweise 10.000 Betroffene wegen nicht geleisteter Versicherungszahlungen unter anderen auch gegen Unternehmen der Allianzgruppe ein. Anerkennung und Vollstreckung solcher class action-Urteile auch in Deutschland erscheinen zwar mit Blick auf den deutschen ordre public fraglich, lassen sich aber nicht pauschal ausschließen.
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