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Die Bündelung gleichgerichteter Interessen im japanischen Zivilprozess

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In Japan beschäftigt die Thematik der Sammel- und Gruppenklagen die Rechtswissenschaft bereits seit geraumer Zeit. Dabei ist die japanische Zivilprozessrechtswissenschaft traditionell stark am deutschen und europäischen Recht orientiert. Die Einführung einer Gruppenklage in den japanischen Zivilprozess ist insofern auch aus deutscher Sicht von Interesse. Die Bündelung von Interessen im Zivilprozess ist unter anderem in Situationen relevant, in denen eine große Zahl von Personen geschädigt wird, die in Anbetracht des Aufwandes und der Kosten einer Klage von der Geltendmachung ihrer Forderungen absehen. Für eine Überwindung dieses sogenannten rationalen Desinteresses kommt eine Reihe von Mechanismen zu Bündelung von Interessen in Betracht. Auf den Aspekt der Überwindung des rationalen Desinteresses durch zivilprozessuale Interessenbündelung fokussiert sich dieses Werk. Der Autor stellt zunächst rechtsordnungsübergreifend existierende Mechanismen der Interessenbündelung vor. Im Anschluss werden die japanischen Bündelungsmechanismen mit der Streitgenossenschaft, der Verbraucherverbandsklage und dem System der Bestellten Partei - einer Art opt-in Gruppenklage - beschrieben. Hieran schließt sich die ausführliche Darstellung der neuen japanischen zweistufigen Gruppenklage aus rechtlicher und praktischer Sicht an. Abschließend verortet der Autor das japanische Gruppenklagesystem unter den bestehenden Bündelungsmechanismen und nimmt eine Bewertung der japanischen Gruppenklage vor.
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