Die Binnenorganisation der Seehäfen als Problem des europäischen Wettbewerbsrechts
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Sarah Dwertmann befasst sich mit der Problematik des Zugangs zum Markt für Hafendienstleistungen. Zur Öffnung dieses Marktes hatte die Europäische Kommission in den Jahren 2001 und 2004 zwei Entwürfe für eine Marktzugangsrichtlinie vorgelegt. Nachdem beide Richtlinienentwürfe im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gescheitert waren, stellte sich die Frage nach der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer derartigen Richtlinie. Der Fokus der Arbeit liegt daher auf der Frage, ob sich eine nachhaltige Marktöffnung im Bereich der Hafendienste auch mithilfe des europäischen Wettbewerbsrechts erreichen lässt. Die Untersuchung zeigt, dass sich über die kartellrechtliche »essential facilities«-Doktrin Zugangsgewährungsansprüche zu Hafenanlagen herleiten lassen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollte mittelfristig jedoch der Erlass sekundärrechtlicher Regelungen angestrebt werden.
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