Die Bindungswirkung völkerrechtlicher Verträge im Lichte des Grundgesetzes
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Völkerrechtlichen Verträgen wird heute international eine hohe Bedeutung zugemessen. Gleichwohl sind die Regelungen des Grundgesetzes dahingehend allenfalls rudimentär ausgestaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, welche Stellung den völkerrechtlichen Verträgen im nationalen Normgefüge zukommt und inwieweit dies die Handlungsmöglichkeiten von Exekutive und Legislative beeinflusst. Hatte doch das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2015 - durch inhaltlichen Rekurs auf seine Entscheidung des Jahres 1957 - konstatiert, völkerrechtliche Verträge stünden einfachen Gesetzen gleich und damit sogleich den zwischenzeitlich aufgekommenen völkerrechtsfreundlicheren Auffassungen eine Absage erteilt. Ausgehend von diesem Befund analysiert die Arbeit die vorgebrachten Ansichten und schließt sodann mit der Entwicklung eines Lösungsmodells, das anhand eines fallgruppenorientierten Verfahrenskonzepts die praktische Konkordanz zwischen den widerstreitenden Verfassungsgrundsätzen anstrebt.
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