Die Bilanzierung von Immobilien nach IFRS
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International gelten sogenannte Real Estate Investment Trusts (REITs) als Standardform der indirekten Immobilienanlage. Besonderes Merkmal dieser Anlageklasse ist ihre Steuerprivilegierung, die letztlich zu einer Steuerbefreiung auf Gesellschaftsebene führt. Anfang 2007 hat der Gesetzgeber mit dem REIT-Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung steuerbegünstigter Immobilienaktiengesellschaften auch in Deutschland geschaffen.Aus Sicht der Rechnungslegung ist das REIT-Gesetz in zweifacher Weise bemerkenswert. So sieht das REIT-Gesetz eine faktische Verpflichtung für REIT-Gesellschaften vor, ihr Immobilienvermögen entsprechend dem Fair Value-Modell gemäß IAS 40 zu bewerten. Dem beizulegenden Zeitwert als Bewertungsmaßstab für Immobilien wird so in Zukunft weitaus größere Bedeutung zukommen, als dies in der gegenwärtigen Bilanzierungspraxis der Fall ist. Darüber hinaus schafft der Gesetzgeber mit dem REIT-Gesetz einen Präzedenzfall. Erstmalig werden steuerrechtliche Folgen an die IFRS-Regeln geknüpft. So wird der steuerbegünstigte REIT-Status von der Einhaltung bestimmter Geschäftsstrukturnormen abhängig gemacht, die im Wesentlichen anhand der IFRS-Bilanz und der IFRS-Gewinn- und Verlustrechnung zu prüfen sind.Die vorliegende Arbeit untersucht im Rahmen einer umfassenden Zweckmäßigkeitsanalyse, ob die Bilanzierungsvorschriften des IAS 40 einen Beitrag leisten, die Kapitalgeber durch die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen vor dem absichtlichen Fehlverhalten des Managements zu schützen. Des Weiteren wird geprüft, ob die IFRS-Regeln einen geeigneten Ansatzpunkt zur Überprüfung der Geschäftsstrukturnormen darstellen oder ob es durch die Anknüpfung an die IFRS als steuerliche "Hilfsnorm" zu Verstößen gegen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung kommt.
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