Die Bewertung von Sachanlagevermögen nach HGB, IAS und US-GAAP
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen verlangen auch die Kapitalmärkte verstärkt nach international vergleichbaren Jahres- und Konzernabschlüssen. So dürfen z. B. nach einer Vorschrift der US-amerikanischen Securities and Exchange Comission (SEC) an der New York Stock Exchange (NYSE) nur solche Unternehmen gelistet sein, die einen nach United States-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) erstellten Jahresabschluß vorweisen können. Desgleichen haben Unternehmen, deren Aktien am Neuen Markt gehandelt werden, einen Jahresabschluß nach International Accounting Standards (IAS) oder US-GAAP bzw. eine entsprechende Überleitungsrechnung aufzustellen.
Vorreiter für die internationale Bilanzierung war auf deutscher Ebene die Daimler Benz AG resp. die Daimler Chrysler AG, die, um Zutritt zur NYSE zu erlangen, bereits im Jahr 1993 einen auf den US-GAAP basierenden Jahresabschluß publizierte. Dies war für viele deutsche Unternehmen der Anlaß, sich intensiver mit internationalen Rechnungslegungsnormen auseinanderzusetzen. In den Folgejahren war zu beobachten, daß immer mehr Unternehmen freiwillig Konzernabschlüsse nach internationalen Standards erstellten.
Der deutsche Gesetzgeber reagierte auf diese Entwicklung erstmals mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) am 24.04.1998. Seitdem sind im Rahmen des § 292a HGB deutsche börsennotierte Unternehmen von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern-abschlusses nach HGB befreit, wenn sie stattdessen einen Abschluß nach IAS oder US-GAAP erstellen (sog. Befreiungsvorschrift). Mittlerweile hat ein großer Teil der deutschen Konzerne diese Befreiungsmöglichkeit in Anspruch genommen. Diese Regelung stellt jedoch nur eine Übergangs--lösung dar. Sie tritt mit Ablauf des Jahres 2004 außer Kraft. Ab dem 01.01.2005 werden gemäß einer im Juni 2002 verabschiedeten EU-Verordnung alle kapitalmarktorientierten Konzerne mit Sitz in der EU verpflichtet, die Rechnungslegung nach den Vorschriften der IAS vorzunehmen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Bewertung und Bilanzierung des Sachanlagevermögens nach deutschem Handelsrecht mit den international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften zu ver-gleichen. Dabei werden zum einen die grundlegenden Rechnungslegungsprinzipien der verschiedenen Systeme erläutert und miteinander verglichen. Zum anderen erfolgt ihre konkrete Anwendung auf die [...]
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