Die Betriebsveräußerung im europäischen Arbeitsrecht
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Das Recht der Betriebsveräußerung innerhalb der EG-Mitgliedstaaten ist durch die EG-Richtlinie 77/187 gewissen Mindeststandards zum Schutz der Rechte der betroffenen Arbeitnehmer unterworfen. Auch mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie treten bei der Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften immer wieder Zweifel über deren Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts auf. Schwerpunkt dieser Untersuchung ist eine systematische Gegenüberstellung der EG-Richtlinie mit den einschlägigen Rechtsvorschriften in Deutschland und Großbritannien, wobei die noch vorhandenen Umsetzungsdefizite aufgezeigt werden. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, inwieweit die durch die Richtlinie angestrebte Rechtsangleichung in den Mitgliedsstaaten Deutschland und Großbritannien erreicht worden ist.
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