Die besondere Sittenlehre, 1
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Frontmatter -- Inhalt -- Erste Vorlesung. Einleitung in die besondere Sittenlehre oder die Pflichtenlehre: Verhältniß derselben zur allgemeinen Sittenlehre, Uebersicht des Inhalts und Behandlungsart derselben -- Zweyte Vorlesung. Von der Tugend und der Beschaffenheit des tugendhaften Gemüths: die Grundtugenden, und zwar zuerst die Geistesklarheit -- Dritte Vorlesung. Die zweyte Grundtugend: lebendige Stärke des Willens, und zwar zuerst die Stärke, welche in Geduld und Seelenruhe, Tapferkeit und Mäßigung besteht -- Vierte Vorlesung. Beschluß über die zweyte Grundtugend, zu welcher noch Lebendigkeit des Willens gehört. Die dritte Grundtugend: Reinheit des Herzens -- Fünfte Vorlesung. Die Einheit aller Grundtugenden in der Selbstständigkeit des reinen Geistes. Die Pflicht der Frömmigkeit und zwar zuerst der Begeisterung -- Sechste Vorlesung. Beschluß über die Frömmigkeit, die Selbstverleugnung , die Andacht oder Anbetung -- Siebente Vorlesung. Die Frömmigkeit in der Betrachtung: fromme Natur-Beschichts- und Kunst-Betrachtung -- Achte Vorlesung. Die Frömmigkeit in der Ueberzeugung und Gemeinschaft, Verbindlichkeiten gegen diese -- Neunte Vorlesung. Ueber den angeblichen Widerstreit der Pflichten -- Zehente Vorlesung. Die Pflicht der Gerechtigkeit, zuerst als Rechtspflicht, dann als diese ergänzende Tugendpflicht der Gerechtigkeits- und Friedensliebe -- Eilfte Vorlesung. Die Tugendpflicht der Gerechtigkeit in engerer Bedeutung, als Rechtlichkeit und Billigkeit, als Bescheidenheit, als Friedfertigkeit, Versöhnlichkeit und Gemeinsinn
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