Die Berücksichtigung von Hilfsmitteln bei der Verletztenrente
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Die Arbeit untersucht die Berücksichtigungsfähigkeit von Hilfsmitteln bei der Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere im Hinblick auf den Begriff der MdE, die Aufgaben der Verletztenrente und verschiedene Grundsätze der Unfallversicherung sowie Art. 3 GG. Ferner befasst sich die Arbeit mit der Frage, welche Hilfsmittel berücksichtigt werden können und wer Entscheidungsträger für die Berücksichtigung sein sollte. Letzteres steht in engem Zusammenhang mit der Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der MdE-Tabellen.
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