Die Berichterstattung über nachteilige Lageveränderungen und Verluste im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlußprüfung von Kapitalgesellschaften
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Die Berichterstattungspflicht über nachteilige Lageveränderungen und Verluste ist in ihrer gesetzlichen Formulierung sehr unbestimmt und infolgedessen stark interpretationsbedürftig. In Praxis und Wissenschaft bislang nicht eindeutig geklärt sind bereits die Kernfragen, welche Sachverhalte durch die Berichterstattungspflicht erfaßt werden und welche Rückwirkungen auf die Jahresabschlußprüfung mit der Berichterstattungsvorschrift verbunden sind. Die vorliegende Untersuchung strukturiert dieses Problemfeld und verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung über nachteilige Lageveränderungen und Verluste als einen Bestandteil der «adressatenorientierten Krisenwarnfunktion» des Abschlußprüfers zu konkretisieren sowie Ansätze für eine zweckgerechte Informationsgewinnung und -vermittlung aufzuzeigen. Die auch die «Berichterstattungsrealität» einbeziehende Untersuchung beschränkt sich dabei nicht auf eine isolierte Betrachtung des Prüfungsberichts, sondern stellt diesen in den Gesamtzusammenhang des Berichterstatungsinstrumentariums des Abschlußprüfers.
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