Die Bemühungen um eine Privatrechtskodifikation im Herzogtum Nassau 1806-1866
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Das Herzogtum Nassau setzte sich aus einer Vielzahl von ehemals selbständigen Territorien zusammen, in denen jeweils eine eigene Entwicklung des Zivilrechts stattgefunden hatte. Um das Privatrecht zu vereinheitlichen, rief Herzog Wilhelm bereits 1818 die Landstände zur Revision der Zivilgesetzgebung auf. Die Untersuchung weist nach, dass in den nun folgenden Jahren nassauische Juristen eine Anzahl von Gesetzentwürfen für einzelne Teile des Zivilrechts in staatlichem Auftrag erstellt haben. Eine Sonderstellung in der Reihe der nassauischen Zivilrechtsentwürfe nimmt der von Preuschensche Gesetzentwurf über Ehe-, Verwandten- und Vormundschaftsrecht von 1847 ein, da er ohne staatlichen Auftrag verfasst wurde.
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