Die Bedeutung der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Kommunalrecht für unsere heutige Dogmatik
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Das Preußische Oberverwaltungsgericht existierte von 1875 bis 1941. In diesem Zeitraum sprachen dessen Mitglieder Recht in den meisten maßgeblichen Teilgebieten des Kommunalrechts. Auch aufgrund des Umstandes, dass das Gericht Zeit seines Bestehens das bedeutendste Verwaltungsgericht auf deutschem Boden war, waren zahlreiche Entscheidungen grundlegend für die Entstehung neuer kommunalrechtlicher Rechtsinstitute.
Das Werk stellt diese Entscheidungen dar und untersucht die Fortentwicklung ausgewählter Rechtsinstitute bis heute. In diesem Zusammenhang werden nicht lediglich Kontinuitätslinien während der Zeit des Bestehens des Gerichts unter verschiedenen staatsrechtlichen Rahmenbedingungen (Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus) aufgezeigt, sondern auch darüber hinaus bis in die aktuelle Dogmatik sichtbar. Die Untersuchung widmet sich den Teilbereichen kommunales Selbstverwaltungsrecht, kommunale Organe und deren Mitglieder, kommunales Wahlprüfungsrecht, Kommunalaufsichtsrecht sowie die Vorschriften, welche die Einwohner der Gemeinde betreffen. Eine diesbezügliche systematische Abhandlung existiert bisher nicht, diese Lücke schließt das neue Werk.
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