Die Bedeutung der neuen Insolvenzordnung für die Kreditsicherheiten im Rahmen der Geschäftskundenbetreuung von Kreditinstituten
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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1, 3, Berufsakademie Berlin (Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Bank), Sprache: Deutsch, Abstract: "Die von einem Insolvenzverfahren betroffenen Vermögensmassen
werden heute am allerstärksten durch die vertraglich begründeten,
anonymen Sicherungsrechte entreichert."
Seit den fünfziger Jahren wurde der Funktionsverlust des deutschen Insolvenzrechtes beklagt.
1978 beauftragte Jochen Vogel, der damalige Bundesminister der Justiz, eine unabhängige Sachverständigenkommission, die Kommission für Insolvenzrecht, Vorschläge für ein effizientes, wirtschaftsnahes und modernes Insolvenzrecht zu erarbeiten. Den 1985 bzw. 1986 fertiggestellten Berichten der KfI folgte 1988/89 der Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Insolvenzrechts, erarbeitet vom Bundesministerium der Justiz, der allerdings
teilweise erheblich von den Vorschlägen der KfI abwich. Im Rahmen der Wiedervereinigung zwischen BRD und DDR wurden viele dieser Ideen in die Gesamtvollstreckungsordnung eingearbeitet.
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfes einer Insolvenzordnung (RegEInsO) vom 21.11.1991 und dem Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (RegEEGInsO) vom 21.07.1992 wurden die InsO und das EGInsO nach heftiger Kritik aus Wissenschaft und Wirtschaft am 05.10.1994 im BGBl veröffentlicht. [...]
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