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Die Außenpolitik der Europäischen Union zwischen Anspruch und Wirklichkeit als Zivilmacht

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien, Note: 1, 0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Vergleichende Außenpolitik-Analyse von Industrieländern, Sprache: Deutsch, Abstract: Es wird schon seit langem darüber diskutiert, was genau die Europäische Union ist, und wie man sie am besten in ein theoretisches Konzept fassen kann, das gilt auch für ihre Außenpolitik. Einige bezeichnen die EU als Militärmacht, andere als Zivilmacht oder als Friedensmacht. Die meisten, die die EU als Zivil- oder Friedensmacht betrachten, verweisen allem voran auf das Selbstverständnis der EU und den Anspruch an sich selbst. Es reicht aber nicht aus, nur nachzuweisen, dass sich die EU selbst als Zivilmacht sieht. Ausschlaggebend ist ihr Verhalten, ob sie diesem Anspruch auch tatsächlich gerecht wird oder nicht. Dahingehend räumen sogar die Verfechter der "Zivilmacht Europa" gewisse Defizite ein. Es stellen sich also folgende Fragen: Ist die EU wirklich eine Zivilmacht? Was genau muss dieses Konzept beinhalten? Davon ausgehend stelle ich folgende These auf: Die EU stellt sich gerne selbst als Zivilmacht dar, ihre Handlungen entsprechen diesem Anspruch allerdings nicht immer. Sobald wirtschaftliche und/oder sicherheitspolitische Interessen ins Spiel kommen, werden normative und ethische Aspekte hinten an gestellt. Deshalb kann die EU nicht als Zivilmacht bezeichnet werden. Diese These möchte ich anhand ihrer Sanktionspolitik und ihren (zivilen und militärischen) Missionen beweisen. Um den Gegensatz zwischen Anspruch und Wirklichkeit darstellen zu können, werde ich die Selbstdarstellung der EU anhand von offiziellen Dokumenten und der Homepage der Europäischen Union überprüfen um sie anschließend mit den Handlungen der EU zu vergleichen: Werden die Handlungen der EU ihrem Anspruch gerecht, ihre gemeinsamen Werte und Normen in die Welt zu "exportieren", und handelt sie nach ihren eigenen Vorgaben oder spielen andere als normative Aspekte eine größere Rolle? Ich werde anschließend versuchen, diese Frage am Beispiel der beiden Politikfelder Sanktionen und Einsätze im EU-Ausland zu klären. Als theoretischen Rahmen werde ich das Zivilmachtkonzept nach Hanns W. Maull verwenden und es mit einzelnen Aspekten aus weiteren Definitionen verknüpfen, und es somit um den Unterschied zwischen "being-good" und "doing-good" (Bailes 2008: 121) erweitern, also dem Unterschied zwischen dem, was die EU ist und dem, was sie tut. Diese Unterscheidung ist meiner Meinung nach enorm wichtig, um die Außenpolitik der EU charakterisieren zu können.
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