Die Ausschreibungspraxis der Agentur für Arbeit: Folgen bei Trägerwechsel im Maßnahmenverlauf von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) nach §§ 235, 240ff SGB III
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Die berufliche Förderung benachteiligter Jugendlicher steht im Rahmen der stets aktuellen Diskussionen um Chancengleichheit und Abbau sozialer Ungleichheit immer wieder im öffentlichen Diskurs. Gleichzeitig wird über den Umgang mit den spärlichen öffentlichen Finanzmitteln diskutiert. Die Agentur für Arbeit versucht mit ihren Bemühungen um eine qualitativ hochwertige Maßnahmendurchführung bei möglichst geringem Mitteleinsatz den Spagat zwischen diesen Anforderungen zu schlagen. Im Rahmen von Ausschreibungen werden Maßnahmen der Benachteiligtenförderung in kurzen Abständen wettbewerblich vergeben: Der Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Angebot erhält den Zuschlag. Zweifellos wird mit diesem Verfahren in seiner Grundausrichtung beiden Aspekten entsprochen. Bei den damit verbundenen Wechseln der Trägereinrichtungen wird jedoch nicht genügend beachtet, wie die Teilnehmer/Innen der Maßnahme selbst mit dem Wechsel eines Trägers umgehen. In der vorliegenden Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit Teilnehmer/Innen von einem Trägerwechsel beeinflusst werden bzw. welche Auswirkungen ein solcher auf die Maßnahme selbst hat.
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