Die Ausgewogenheit der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)
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Der Bundesgerichtshof hält auch nach seiner neuesten Rechtsprechung daran fest, daß die Bestimmungen der VOB/B zumindest im Grundsatz keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden dürfen. Das Anliegen der Arbeit ist es, herauszustellen, daß diese Privilegierung der VOB/B aus den verschiedensten Gründen nicht gerechtfertigt ist. So hat das für die Baupraxis sehr wichtige Regelwerk seit seiner erstmaligen Bekanntgabe vor knapp 80 Jahren stets die Auftragnehmerseite in besonderem Maße einseitig belastet. Es wird unter anderem aufgezeigt, daß die VOB/B, die eine Vielzahl intransparenter Klauseln enthält, zu Lasten EG-ausländischer Auftragnehmer marktabschottend wirken kann, und daß die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung letztlich nicht für mehr Rechtssicherheit sorgt.
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