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Die Auseinandersetzungen zwischen den Mainzer Erzbischöfen und dem Heiligen Stuhl um die Dispensbefugnis im 18. Jahrhundert

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Die Erzbischöfe von Mainz waren kraft ihrer Stellung als Metropoliten der größten deutschen Kirchenprovinz, als Kurfürsten und Erzkanzler selbstbewußte Herren. Die Unterordnung unter den Apostolischen Stuhl, die konkurrierende Jurisdiktion des Papstes und die Eingriffe der Römischen Kurie in ihre Regierung waren ihnen lästig. Die Vorbehalte des Heiligen Stuhls bei Rechtsakten wie Dispensen empfanden sie als demütigend. Da erschien 1763 das Werk des Febronius, das ihnen die Argumente zu liefern schien, mit denen sie sich aus der drückenden Abhängigkeit befreien zu können vermeinten. Im Verein mit den beiden anderen geistlichen Kurfürsten (Köln und Trier) traten sie mit ihren Beschwerden, den Koblenzer Gravamina, an die Öffentlichkeit (1769). Alle vier deutschen Metropoliten fanden sich auf dem Emser Kongreß (1786) zu einem Oppositionsmanifest zusammen gegen die vom Heiligen Stuhl einzuholenden Fakultäten, Genehmigungen und Bestätigungen sowie gegen die jurisdiktionellen Befugnisse der päpstlichen Nuntien. Papst Pius VI. wich vor dem Aufbegehren nicht zurück und verteidigte entschlossen die päpstlichen Rechte. Die politischen und militärischen Ereignisse des ausgehenden 18. und des anhebenden 19. Jahrhunderts nahmen den Metropoliten den Wind aus den Segeln. Im Grunde ging der Streit um den Universalepiskopat des Papstes im Verhältnis zu der ordentlichen Gewalt der Bischöfe. Er fand seinen dogmatischen Abschluß auf dem Ersten Vatikanischen Konzil.
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