Die Aufsicht über den Handel mit Energiederivaten nach dem Gesetz über das Kreditwesen
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Seit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte gewinnt der Handel mit Energie und Energiederivaten zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die auf diesem Markt tätig werden wollen, müssen entscheiden, ob für ihre Geschäfte eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist. Die Abhandlung untersucht, welche Geschäftstätigkeiten erlaubnispflichtig sind und unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis erteilt wird. Die hierfür maßgeblichen Normen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) werden erläutert und daraufhin überprüft, ob sie eine den Besonderheiten des Energiemarktes angemessene Regelung treffen.
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