Die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die niedersächsische Landesverfassung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 2, 0, Georg-August-Universität Göttingen (Volkswirtschaftliches Seminar), Veranstaltung: Aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit einem aktuellen Aspekt der Reform der Kommunalfinanzen: dem Problem der zusätzlichen Aufgabenbelastungen der Kommunen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich, welche die Hauptursache für die momentan in vielen Kommunen bestehenden Finanzkrisen darstellen.
Staatsrechtlich sind die Kommunen in Deutschland Teil der Länder, obwohl sie funktional eine dritte Verwaltungsebene neben Bund und Ländern darstellen. Sie werden somit bei Entscheidungen des Bundes nicht direkt miteinbezogen, müssen jedoch trotzdem den ihnen zugeteilten landes- und/oder bundesrechtlichen Aufgaben als eigene Verwaltungseinheit nachkommen. Dies führt dazu, dass Bund und Länder neue Gesetze oder Rechtsnormen schaffen können, die die kommunale Ebene in ihrer Summe finanziell stark belasten, ohne dass die Kommunen an diesen Entscheidungen beteiligt wären oder sich wehren könnten.
Als Folge haben in den letzten Jahren die kommunalen Spitzenverbände einen rechtlichen Schutz vor unmittelbaren Aufgabenübertragungen sowie die Verankerung einer entsprechenden Kostentragungsregelung gefordert, teilweise mit Erfolg: der populärwissenschaftliche Grundsatz "Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen" wurde in einigen Bundesländern in den Verfassungen verankert. Die notwendigen weitergehenden Konkretisierungen für die Anwendung dieses Prinzips blieben in den letzten Jahren allerdings häufig aus.
Im Folgenden sollen die Thematik und die aktuelle Situation verdeutlicht werden. Es wird aufgezeigt, mit welchen Chancen und Risiken mögliche Entscheidungsalternativen verbunden sind und ob das Konnexitätsprinzip eine adäquate Maßnahme zur Lösung der kommunalen Finanzprobleme ist.
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