Die Assistenzleistung
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Sozialhilfeleistungen werden Rehabilitationsleistungen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit wesentlichen Teilhabeeinschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Fachleistungen werden dazu künftig unabhängig von der Wohnform erbracht. Die Betroffenen erhalten ab 2020 Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf.
Diese kompakte Einführung beantwortet mit vielen Beispielen Fragen nach der zukünftigen Gestaltung der mobilen Unterstützung im Sozialraum und in betreuten Wohnangeboten.
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