Die Arbeitsgerichtsbarkeit der evangelischen Kirche
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Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangeli-schen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren. Im Rahmen der jüngeren Reformen des evangelischen Prozessrechts lag ein Schwerpunkt auf der Neuordnung der sie betreffenden Vorschriften. Neben diesem innerkirchlichen Veränderungsprozess sieht sich die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch die sich wandelnde staatliche Rechtsprechung vor allem zur Jurisdiktionsbefugnis zudem auch von außen kommenden Einflüssen ausgesetzt.Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsge-richtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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