Die Anwendung von Verwaltungszwang unter Abweichung vom Regelvollstreckungsverfahren
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Unsere Rechtsordnung hält verschiedene Rechtsinstitute bereit, die eine Anwendung von Verwaltungszwang unter Abweichung vom Regelvollstreckungsverfahren zum Gegenstand haben. Es handelt sich hierbei um die unmittelbare Ausführung, den sofortigen Vollzug und die hier sogenannte erleichterte Vollstreckung. Die Rechtslage ist insoweit unübersichtlich. Die vorliegende Untersuchung soll u.a. dazu beitragen, unter Berücksichtigung historischer Bezüge Sachgehalt und Bedeutung dieser Rechtsinstitute zu klären.
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