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Die Anwendung des völkerrechtlichen Minderheitenrechts in Frankreich

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Das Minderheitenrecht ist durch ein Paradoxon charakterisiert: Trotz der Ablehnung einer einheitlichen Definition durch die Staatengemeinschaft entwickeln sich allmählich Rechtsgrundsätze und subjektive Rechte für die Volksgruppen. Nach dem Vorschlag einer allgemeinen Definition des Begriffs «Minderheit» und der Darstellung des materiellen und formellen Minderheitenrechts wird die de jure- und de facto-Minderheitenlage in Frankreich diskutiert. Obwohl die französische Rechtsordnung offiziell die Existenz von Minderheiten in Frankreich leugnet, ist festzustellen, daß sich die Rechtspraxis indirekt zum Rechtsstatus der Minderheiten äußert. Die rechtliche Behandlung der sprachlichen Minderheiten in Frankreich wird besonders ausführlich beschrieben und mit der aktuellen völkerrechtlichen Lage verglichen. Der Autor kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, daß Frankreich seinen sprachlichen Minderheiten, abgesehen von dem öffentlich-rechtlichen Bereich, einen befriedigenden Schutz gewährt.
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