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Die Anwendung des Reichserbhofgesetzes

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Mit dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz (REG) wollten die Nationalsozialisten eine Steigerung der eigenen Rassenqualität erreichen. Für diese Aufgabe schien ihnen der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert, denn "die Bevölkerung auf dem Land ist ...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben." Zur Umsetzung dieses Vorhabens sollten die nordisch-germanischen Bauern auf so genannten Erbhöfen "erbgesunden" Nachwuchs aus ihrem "noch unbefleckten Erbgut" hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten Wiedergeburt des deutschen Volkes Schritt für Schritt näher zu kommen. Wegen dieser Ausrichtung verwundert es nicht, dass das REG unter allen agrarpolitischen Maßnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt. Um so interessanter ist es, wie die handelnden Personen vor Ort mit der neuartigen Regelung umgingen: Folgten sie den ideologisch bedingten Vorgaben oder ließen sie sich von anderen Motiven leiten? Die vorliegende Studie macht es sich zur Aufgabe, die Handhabung des REG am Beispiel eines Amtsgerichtsbezirkes mit 39 Gemeinden darzustellen.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

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42,50 CHF