Die anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Kündigungsschutz
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1 KSchG ist systematisch unübersichtlich geregelt. Die kündigungsschutzrechtliche Diskussion um die vom Arbeitgeber vor Ausspruch einer ordentlichen Kündigung zu berücksichtigenden anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten ist dementsprechend weitverzweigt. Wertausfüllungsbedürftige Rechtsbegriffe in 1 II 1 KSchG werden von der Rechtsprechung und dem herrschenden Schrifttum zum Anlaß genommen, im Einzelfall nach einer konturenlosen Interessenabwägung darüber zu entscheiden, ob die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern an anderer Stelle den Unternehmen (noch) zugemutet werden kann. In der Konsequenz dieser Prüfung liegt eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Die vorliegende Arbeit liefert Lösungsvorschläge für zahlreiche Einzelfragen auf einem methodisch abgesicherten Fundament.
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