Die Änderungen in der gesetzlichen Erbfolge durch das ErbRÄG 2015
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Nach dem beinahe jahrzehntelangen Stillstand ist nun auch in das Erbrecht etwas Bewegung gekommen. Die gesellschaftliche Entwicklung und die geänderten Wertvorstellungen haben es notwendig gemacht, diese an sich relativ stabile Materie in "Angriff" zu nehmen und so hat der Gesetzgeber im Sommer des vergangenen Jahres das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 verabschiedet. Vom ErbRÄG 2015 werden rund 300 Paragraphen betroffen, wobei jene über die gesetzliche Erbfolge einen wesentlichen Teil der erfolgten Änderungen ausmachen: Dort ist es neben einer erneuten Stärkung des Erbrechts des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners, auch erstmalig zu einer erbrechtlichen Berücksichtigung eines nichtehelichen Lebensgefährten gekommen. Ebenso hat sich die missliche Lage eines überlebenden Ehegatten bei Tod seines Ehegatten während einem bereits anhängigen Scheidungsverfahren verbessert. Schlussendlich bleibt aber auch im Anrechnungsrecht kein Stein mehr auf dem anderen und es kommt vor allem in diesem Bereich zur Kodifizierung der von der Lehre akzeptierten Judikatur.
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