Die Amtshaftung der Gemeinden nach rechtswidrigen Beschlüssen ihrer Kollegialorgane
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Das kommunale Haftungsrecht ist in jüngster Zeit durch einige spektakuläre Schadensfälle in die Diskussion geraten. Es geht dabei um fehlerhaft überplante Flächen, die sich erst nach erfolgter Bebauung als gesundheitsschädlich belastet und unbewohnbar herausgestellt haben. Für die Geschädigten ist hier vor allem der Amtshaftungsanspruch erfolgsversprechend. Die höchstrichterliche Judikatur neigt in den letzten Jahren verstärkt dazu, Amtspflichtverletzungen der kommunalen Mandatsträger anzunehmen und stellt insoweit zugleich hohe Sorgfaltsanforderungen. Dabei werden aber die vielfältigen Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts oft nicht sorgsam genug berücksichtigt. Diesen Grenzbereich zwischen Amtshaftungsrecht und Kommunalrecht aufzuklären, ist ein Untersuchungsanliegen der Arbeit. Sie will zudem einen umfassenden Überblick zur haftungsrechtlichen Abwicklung der einschlägigen Schadensfälle geben.
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