Die Amts- und Staatshaftung für Unterlassungen: Schadenersatzforderungen gegen den Staat für Unterlassungen. Eine Darstellung der österreichischen und europäischen Rechtslage
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Die Dissertation untersucht, wann der Staat (Österreich) für Unterlassungen zur Amtsoder Staatshaftung herangezogen werden kann. Das Besondere am Unterlassen ist, dass dieses eigentlich nur dann haftbar macht, wenn es auch eine Pflicht zu genau jenem unterlassenen Handeln gibt. Doch nicht immer, wenn der OGH Amtshaftungsansprüche zuerkannt hat, lag auch eine konkrete gesetzliche Pflicht vor. Gerade in Zusammenhang mit Ermessen lässt der OGH den eigentlich vorhandenen Handlungsspielraum immer kleiner werden und legt den Behörden die "Pflicht zum einzig richtigen Handeln" auf, da eben nur eine einzige richtige Handlungsmöglichkeit gegeben ist. Des Weiteren führt die Argumentation des OGH zum Schutzzweck der Norm dazu, dass sich die Amtshaftung für Unterlassungen als sehr klägerfreundlich darstellt, da oft auch bloße Vermögensschäden als primär schützenswerte Güter angesehen werden, weshalb sich auch schon der Gesetzgeber gezwungen sah, den Schutzzweck gesetzlich zu definieren und somit die weite Rechtsprechungslinie des OGH, wie gezeigt wird verfassungsrechtlich zulässig, einschränkt. Diese Problematiken werden anhand von verschiedenen Fallgruppen, wie z.B. die der (Bank-)Aufsicht, der Auflagenüberwachung, des Bau- und Raumordnungsrechts, der Auskunftspflichten, etc., aufgearbeitet und veranschaulicht. Um das Thema abzurunden, wird auch auf die unionsrechtliche Staatshaftung eingegangen, die sich in richterlicher Rechtsfortbildung gerade aus der unterlassenen Richtlinienumsetzung entwickelt hat. Probleme bereitet dabei aber die Durchsetzung des Staatshaftungsanspruches in Österreich. Die in der Judikatur des VfGH dazu entwickelten Kriterien scheinen sich nun aber zu verfestigen.
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