Die Abgrenzung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter
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Die Zielsetzung der Arbeit ist es, für die Abgrenzung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) im Sinne des 5 Abs. 2 EStG (bzw. 248 Abs. 2 HGB) allgemein gültige Abgrenzungskriterien zu entwickeln. Dadurch soll auch ein Beitrag zur Systembildung geleistet werden. Zudem werden die entwickelten Abgrenzungskriterien zur Lösung exemplarischer Fallgruppen herangezogen, die auch die bisherigen Zweifelsfälle erfassen. Dazu erfolgt eine an der juristischen Methodenlehre orientierte Auslegung, durch die das Abgrenzungsproblem gelöst wird.
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