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Die Abgrenzung der kirchlichen Stiftung von der weltlichen Stiftung im staatlichen Recht

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Die Abgrenzung zwischen kirchlichen und weltlichen Stiftungen wurde in der Literatur lange Zeit kaum problematisiert. Angesichts zahlreicher Rechtsstreitigkeiten, die teilweise bis zum Bundesverfassungsgericht führten, trat ihr Problemgehalt jedoch zunehmend hervor. Die Sonderstellung der kirchlichen Stiftung, welche sie durch die mögliche Teilhabe an den Rechten der Kirche aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137, 138 WRV erhält, hat weitreichende rechtliche Konsequenzen. Dazu gehören Besonderheiten bei der Aufsicht und beim Arbeitsrecht. Bei Altstiftungen wird die Abgrenzung zusätzlich dadurch erschwert, dass diese oftmals durch Einflüsse der Geschichte in ihrem Charakter verändert wurden. Denn der Stifterwille, der für die Stiftung grundsätzlich dauernd konstitutiv bleibt, kann bei älteren Stiftungen ob der geschichtlichen Veränderungen schwer zu ermitteln sein. Kristin Meyer widmet sich, besonders im Zusammenhang mit Altstiftungen, sowohl den Grundlagen der Abgrenzung und ihrer Realisierung als auch den rechtlichen Folgen. Abschließend stellt die Autorin eine Methode vor, die selbst in Problemkonstellationen eine dem Stifterwillen entsprechende Statusbestimmung der Stiftung ermöglicht.
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