Die Abänderbarkeit von Entscheidungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Mit der Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Jahre 2009 sollten Unklarheiten beseitigt werden und eine Angleichung an andere Verfahrensordnungen erfolgen. Trotz dieser Anstrengungen ergeben sich nach wie vor in einzelnen Bereichen noch Zweifelsfragen. Diskussionen bestehen insbesondere im Hinblick auf die materielle Rechtskraft, die außerordentlichen Rechtsbehelfe sowie die Wiederaufnahme. Ziel dieser Arbeit ist es, auf diesen Gebieten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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