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Deutungshoheit und Übersetzung

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Immer wieder kommt es vor, dass Personen gegen die Verbreitung und Veröffentlichung von literarischen Werken klagen. Sie erkennen sich etwa in einer Romanfigur wieder und fühlen sich durch die Darstellung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Aber wie kann entschieden werden, ob der fiktionale Text tatsächlich auf reale Personen referenziert? In der Literaturwissenschaft wird darüber schon länger debattiert. Die Gerichte wiederum behelfen sich damit, literaturwissenschaftliche Termini in Rechtsbegriffe zu übersetzen. Wie genau sich dieser Übersetzungsvorgang vollzieht, ist bislang nicht Gegenstand genuin rechtstheoretischer Forschung gewesen. Daniel Arjomand-Zoike entwickelt einen rechtswissenschaftlichen Übersetzungsbegriff, der sich aus hermeneutischen Überlegungen sowie übersetzungswissenschaftlichen, soziologischen und philosophischen Ansätzen speist. Über den Nachweis semantischer Verschiebungen hinaus soll dabei mittels des Übersetzungsbegriffs geklärt werden, wie außerrechtliche Fragestellungen rechtlich bearbeitet werden können. Es geht darum, das Verhältnis des Rechts zu seiner Umwelt sowie zu sich selbst zu untersuchen.
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