Deutsches Rechtswörterbuch
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Die Lektüre des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW) kommt einer Entdeckungsreise in häufig unbekannte Bereiche der deutschen und westgermanischen Rechts-, Sprach- und Kulturgeschichte gleich. Denn die Geschichte der Wortbedeutungen wird mit einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten belegt. Begriffe wie "Neidbau" oder "Obsentropf", "Birngericht" oder "Mundraub" bekamen im Gebrauch der Rechtssprache ihre besondere Note. Was liegt näher, als diese Note mit prägnanten Quellenbeispielen aus vergangenen Zeiten herauszuarbeiten? Mit dem DRW liegt ein einzigartiges Jahrhundertwerk vor, das den Alltag des Rechtslebens in weiten Gebieten Mitteleuropas über mehr als 1300 Jahre dokumentiert. Ein Band besteht aus 5 Doppelheften (jährlich erscheint 1 Doppelheft) Das DRW wird voraussichtlich 16 Bände umfassen.
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