Deutsches Kolonialrecht in Ostafrika 1885-1891
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Die Ziele der europäischen Kolonialmächte waren in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die ganze Welt verstreut. Keines aber lag so nahe wie der Schwarze Kontinent. Auch das Deutsche Reich begann sich in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts für Erwerbungen in Afrika zu interessieren, doch dachte man in Berlin zunächst an einen Gebietserwerb durch Handelsgesellschaften unter dem Schutz des Reiches. Den Anfang machten Erwerbungen des Bremer Kaufmanns Adolf Lüderitz 1884 in Südwestafrika. Ihm folgte 1884 und 1885 Carl Peters, Mitbegründer der Gesellschaft für deutsche Kolonisation (GfdK). Zunächst unterstand das Schutzgebiet Ostafrika der Verwaltung der GfdK und ihrer Nachfolgerin, der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. Nach Niederschlagung des Araberaufstands ging die Verwaltung des Schutzgebietes 1891 auf das Reich über. Es ist die Geschichte der Erwerbungen in Ostafrika mit ihren Konsequenzen, die anhand von zeitgenössischen Quellen nachgezeichnet werden soll. Neben historischen Ereignissen stehen rechtliche Aspekte der Kolonialisierung Ostafrikas im Vordergrund. Ziel ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung und wesentliche verfassungsrechtliche Fragen aus der Zeit zwischen 1885 und 1891 zu liefern.
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