Deutsche versus US-amerikanische Rechnungslegung für publizitätspflichtige Aktiengesellschaften
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Inhaltsangabe:Einleitung:
In der vorliegenden Diplomarbeit soll die Rechnungslegung einer deutschen AG dargestellt werden, die eine Zulassung (Listing) zur New Yorker Börse (New York Stock Exchange, N.Y.S.E.) erhalten möchte.
Da das betrachtete Unternehmen die Rechtsform einer AG aufweisen soll, muß von den gesetzlichen Vertretern eine originäre HB erstellt werden, aus der dann mittels einkommen- und körperschaftsteuerlicher Modifikationen eine (derivative) STB zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in Deutschland abgeleitet wird (§ 5 EStG). HB und STB sind über das Maßgeblichkeitsprinzip miteinander verknüpft, so daß steuerliche Vorschriften Auswirkungen auf den handelsrechtlichen JA haben.
In den USA kennt man solche Verknüpfungen nicht. Das handelsrechtliche Ergebnis wird dort grundsätzlich vollkommen unabhängig und losgelöst von dem Ergebnis ermittelt, das als Besteuerungsgrundlage dient. Da in den USA der handelsrechtliche JA, d.h. ein JA nach den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP), Voraussetzung für eine Börsenzulassung durch die Securities and Exchange Commision (SEC) ist, soll das Thema dahingehend eingegrenzt werden, den JA einer AG nach dem HGB mit dem JA nach den GAAP zu vergleichen.
Die divergierenden Rechnungslegungsvorschriften und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten sollen dargestellt und verglichen werden. Dazu ist es im Anschluß an die Darstellung der Notwendigkeit zur Harmonisierung der Rechnungslegung erforderlich, detailliert auf die deutsche Rechnungslegung einzugehen, um eine Vergleichsgrundlage zum amerikanischen Recht zu schaffen.
Gang der Untersuchung:
In dem der deutschen Rechnungslegung gewidmeten Kapitel dieser Arbeit werden zuerst die dem JA vom HGB zugeschriebenen Aufgaben und Funktionen sowie die GoB erläutert. Im Anschluß hieran werden die einzelnen Bestandteile, die ein JA nach dem HGB und dem AktG zu enthalten hat, aufgezeigt. Dabei orientiert sich der Aufbau der Bilanz und der GuV an den vom HGB für große KapGes vorgeschriebenen Mindestgliederungsschemata der §§ 266 Abs. 2 und 3 sowie 275 Abs. 2 oder 3 HGB sowie an den rechtsformspezifischen Vorschriften des AktG. Hierauf folgt die Darstellung von Anhang und Lagebericht sowie der Bilanzierungs- und Bewertungskonzeption des deutschen HR, bevor der deutsche Teil der Arbeit mit der Erörterung der Offenlegungs- und Prüfungspflicht publizitätspflichtiger KapGes schließt.
In dem der amerikanischen Rechnungslegung gewidmeten Kapitel dieser [...]
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