"... det Volk ist doof, aba jerissen..."
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2008 dem Eifer der Passisvraucherschützer, ein Rauchverbot in der Gastronomie möglichst eilig und restrektiv in gesetzliche Vorschriften umzusetzen, einen kräftigen Dämpfer verpasst. Es hat schlicht diese juristischen Machwerke mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt und die Landesgesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum 31. Dezember 2009 aufgefordert. Bis zu dieser Neuregelung sollten die Einschränkungen des Rauchens unter Einhaltung bestimmter Kriterien aufgehoben werden. - Dass es zu diesem Urteilsspruch kam, geht u.a. auch auf die Klage einer Berliner Gastwirtin zurück. Das BVG musste sich deshalb auch mit einer berlintypischen Art von Gastronomie, der Eckkneipe und ihren Verhältnissen befassen (im juristischen Neologismus des BVG: getränke-geprägte Kleingastronomie). Es entschied für die Klägerin und erlaubte das Rauchen aus Wettbewerbs- und Verhältnismäßigkeitsgründen dort. - Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin (Bezirksbürgermeister Grüne, Wirtschaftsstadtrat SPD) beeindruckte das wenig. Es fuhr unbeirrt fort, ohne und mit Kenntnis des Urteilstextes Kontrollen durchzuführen und Bußgeldbescheide zu verschicken. Bis es auch bei dem Kreuzberger Gastwirt des Café Jenseits fündig geworden zu sein glaubte und ihm einen Bußgeldbescheid präsentierte. Aber da hatte es buchstäblich die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es entsteht ein Schlagabtausch zwischen sperrig begründeten, sich steigernden Bußgeldbescheiden und bissig-ironischen Einsprüchen. Für juristisch Interessierte eine Fundgrube subtiler Urteilsexegese, Formulierungsenthusiasten kommen wegen des durchgängigen Sprachwitzes des Gastwirts auf ihre Kosten und die Kritiker des Behördenwahnsinns können sich an der Chuzpe erfreuen, mit der ein nicht obrigkeitsserviler Bürger die Selbstzuschreibung der Kompetenz einer Behörde auf Augenhöhe pariert und sie bloßstellt als das, was sie allenfalls ist: Inkompetenzkompensationskompetenz.
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