Derivatebesteuerung im Privatvermögen ab 2009
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Als Folge der Vernetzung und Globalisierung der Wirtschafts- und Finanzmärkte hat sich eine große Anzahl von Finanzinstrumenten entwickelt. Von besonderer Bedeutung sind dabei Derivate, also Verträge, bei denen sich Ansprüche bzw. Verpflichtungen von Basiswerten ableiten. Der erheblichen Nachfrage nach Derivaten durch deutsche Privatanleger stand in der Vergangenheit gegenüber, dass Derivate im Privatvermögen nur
ausnahmsweise besteuert wurden. Mit Geltung ab 2009 wurde durch das
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 allerdings die sog. Abgeltungsteuer eingeführt, nach der im Privatvermögen alle Kapitaleinkünfte im weitesten Sinne unabhängig von einer Frist mit einem gesonderten Tarif besteuert werden. Dabei soll die Abgeltungsteuer von der die Erträge auszahlenden Stelle erhoben werden und grundsätzlich abgeltende Wirkung
haben.
Ziel der Untersuchung war es, die ab 2009 geltende Besteuerung von Derivaten im Privatvermögen in wissenschaftlicher und praxisrelevanter Weise darzustellen. Die Arbeit ist in einen »Allgemeinen Teil« (Grundsätze der Derivatebesteuerung) und einen »Besonderen Teil« (Besteuerung einzelner Derivate) untergliedert. Ferner untersucht der Autor, ob die Derivatebesteuerung de lege lata mit steuersystematischen Grundprinzipien zu vereinbaren
ist und ob sie in der Lage ist, den Phänomenen der Finanzproduktinnovation und des Bausteineffekts Rechnung zu tragen. Schließlich werden weiterführende Überlegungen zur Derivatebesteuerung im Privatvermögen de lege ferenda angestellt.
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