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Der Zweck im Verwaltungsrecht

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Das Zweckdenken ist dem Verwaltungsrecht seit jeher vertraut. Ausgangspunkt der Untersuchung von Katharina Schober ist daher die historische Entwicklung der Verwendung von Zwecken. Dabei zeigt sie, dass eine Zweckorientierung im Recht unausweichlich ist, infolge der Vagheit von Zwecken aber zugleich die Gesetzesbindung von Verwaltung und Rechtsprechung lockert. Aufgrund der zunehmenden Finalisierung des Verwaltungsrechts scheint das Problem der Unklarheit von Zwecken heute drängender als früher. Ein Lösungsansatz, auf den der Gesetzgeber immer häufiger zurückgreift, stellen Leitvorschriften dar, die den Gesetzeszweck näher konkretisieren sollen. Inwieweit dies gelingt, untersucht Katharina Schober in einer übergreifenden Analyse des Umgangs von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur mit 22 Leitvorschriften in Umweltrechtsgesetzen.
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